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Mindestsicherung und Arbeitsgerechtigkeit

 

Zu Beginn des Jahres haben sich die Bundesländer und der Sozialminister auf die Einführung der neuen Mindestsicherung mit 744 Euro monatlich geeinigt. Die Mindestsicherung soll 12 x pro Jahr ausbezahlt werden.

Jeder, der mit seiner Arbeit weniger als 744 Euro Monatseinkommen hat und bereit ist, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen kann Anspruch auf diese Mindestsicherung geltend machen.
Derzeit gibt es rund 4.800 dauerhafte Sozialhilfebezieher, die jedenfalls dafür in Frage kommen. Wer den Antrag stellt, wird zunächst auf einen Arbeitsplatz vermittelt, geschult oder auf Arbeitsfähigkeit untersucht.

Wann immer über das Thema "Mindestsicherung" diskutiert wird, kommt es auch zur Aussage, dass sich dennoch Arbeit und Leistung noch lohnen muss. Der Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit im Niedriglohnbereich und gesetzlicher Mindestzahlung darf nicht zu klein sein.

Die ÖVP steht zum Grundsatz der Mindestsicherung 744 Euro 12 x jährlich.

Nun schert aber die steirische SPÖ aus und will die Mindestsicherung 14x zahlen. Das bringt die gesamte Debatte der Mindestsicherung wieder zum kochen.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema Mindestsicherung?

Ihr
Hermann Schützenhöfer


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